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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co.
Omnibusvermietung KG
1.Abschluß und Inhalt des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende der Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
1.2. Die Anmeldung zur Reise erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die
Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG zustande, die in angemessener Zeit erklärt werden muß. Über die Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, informiert die Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG in der Regel durch eine Rechnung/Buchungsbestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag vor, an den die vertraglichen Parteien 20 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG die Annahme erklärt. Die Annahme kann auch durch Zahlung erfolgen. Lehnt der Reisende die Abweichung ab, hat er kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit.
2. Bezahlung
2.1. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, max. jedoch 500,00 € p.P. zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Mit Entgegennahme der Anzahlung wird dem Reisenden der Sicherungsschein ausgehändigt.
2.2. Die Restzahlung muß spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bei der Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG erfolgen.
3. Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben der Reisebestätigung maßgeblich. Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG.
3.2. Orts-
3.3. Die angegebenen Preise schließen die aufgeführten Leistungen ein. Die Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG behält sich vor, aus Gründen, die sie nicht zu verantworten hat (z. B. neue oder erhöhte Taxen, allgemeingültige Tarifänderungen von Transportunternehmen, Treibstoffpreiserhöhungen, Erhöhung aufgrund von Kurs-
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück-
4.1. Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:
bis 28 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
27 bis 15 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
14 bis 6 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 5. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
4.2. Bei Umbuchung der Reise bis 28 Tage vor Reiseantritt werden keine Gebühren erhoben. Nach diesem Zeitpunkt anfallende Gebühren werden in Rechnung gestellt.
4.3. Ersatzperson
Der Reisende kann sich bis zum Beginn der Reise durch einen Dritten vertreten lassen. Es wird hierfür eine pauschalisierte Bearbeitungsgebühr von 20,00 € p.P. erhoben.
5. Rücktritt und Kündigung durch die Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG
5.1. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von
35 Personen pro Reise bis 4 Wochen vor Reiseantritt behält sich die Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG vor, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden wird ein Ersatzangebot unterbreitet. Sollte er dies ablehnen, so werden bereits getätigte Zahlungen umgehend zurückerstattet.
5.2. Wenn ein Reisender die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann ihm ohne Einhaltung einer Frist des Reisevertrages gekündigt werden.
6. Kündigung infolge höherer Gewalt
6.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landrechte, Grenzschließung), Natur-
6.2. Tritt die Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG infolge höherer Gewalt von einem Gruppenreisevertrag zurück, so wird dem Reisenden eine möglichst gleichwertige Reise angeboten, sofern dies für die Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG möglich und innerhalb nützlicher Frist realisierbar ist. Der Reisende ist nicht zur Annahme des Ersatzangebotes ver-
7. Gewährleistung und Abhilfe
7.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe verweigern, sofern dieses einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herab-
7.3. Unabhängig davon, muß der Reisende Mangelansprüche innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Versäumt er diese Frist schuldhaft, so verliert er seine Ansprüche.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, die zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten bzw. Abhilfe zu schaffen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei-
9.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraus-
9.3. Die Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlaufe der Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
9.4. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen bleiben unberührt.
10. Paß-
Für die Einhaltung der Paß-
Ausländer: Ausländische Reisegäste müssen selber für die Einhaltung evtl. Visavorschriften in anderen Ländern Sorge tragen.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-
11. Allgemeine Bestimmungen
Außer dem Reiseveranstalter ist niemand berechtigt, Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu tätigen, die vom Inhalt des Angebots abweichen. Ergänzende Vereinbarungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.